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Vererbung in der Tschechischen Republik

Bartłomiej Tyndyk
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Vererbung in der Tschechischen Republik

Nach dem Tod des Erblassers geht der Nachlass in der Regel in die Hände der nächsten Familie. Dies ist jedoch eine Regel, und wie Sie wissen, hat jede Regel ihre eigenen Ausnahmen. Eine davon ist die Erbschaft, die in der Praxis nichts anderes bedeutet, als einen bestimmten Erben von der Erbschaft auszuschließen. Das ist der Grund, warum diese Institution so viele extreme Emotionen hervorruft. Auf der anderen Seite ist es etwas ganz Besonderes. Bitte beachten Sie, dass Sie diese nur aus Gründen nutzen können, die im Gesetz ausdrücklich genannt sind.
Unser heutiger Artikel hat die Aufgabe, die grundlegenden Fragen des Erbrechts in der Tschechischen Republik näher zu bringen. Aufgrund der freundschaftlichen Beziehungen zwischen Polen und Tschechien leben sehr viele Polen täglich bei unserem südlichen Nachbarn. Aus diesem Grund haben unsere Rechtsanwälte von Rechtsanwalt in Europa im Zusammenhang mit ihrer Praxis bereits mehrfach mit einer Erbschaft in der Tschechischen Republik zu tun gehabt, die sich aus offensichtlichen Gründen von der inländischen Erbschaft unterscheidet.

Tschechisches Erbrecht – was genau ist Erbschaft?

Praktisch jeder von uns hat in seinem Leben von der Möglichkeit gehört, einen Verwandten zu erben. Nur wenige haben sich jedoch Gedanken darüber gemacht, was es eigentlich ist und welche Konsequenzen es hat. Nach dem tschechischen Erbrecht erfolgt die Erbschaft auf der Grundlage einer einseitigen Willenserklärung des Erblassers (sog. Erbschaftserklärung). Beachten Sie bei der Erstellung bestimmte formale Anforderungen. Sie sind im Grunde die gleichen wie bei Testamenten. Was die Form einer solchen Erklärung betrifft, so bietet das tschechische Erbrecht den Erblassern zwei Möglichkeiten: Sie können die Erbschaft direkt im Testament oder in einer gesonderten Erklärung vornehmen. Die Wahl blieb den Erblassern überlassen.
Das Wesen der Erbschaft in der Tschechischen Republik besteht darin, dem Erben das Erbe zu entziehen. Auf diese Weise verliert der Erbe seinen besonderen Status als Pflichterben (d. h. Anspruchsberechtigter) und alle Nachlassrechte. Interessanterweise kann die Erbschaft nach tschechischem Erbrecht ganz oder nur teilweise erfolgen. Letzteres führt zwar nicht zu einem vollständigen Verlust des Nachlasses, verringert jedoch dessen Höhe nach dem Ermessen des Erblassers. Eine wichtige Information, die noch hinzugefügt werden muss, ist, dass sich die Erbfolge nach dem tschechischen Erbrecht grundsätzlich auch auf die überlebenden Nachkommen des Erblassers erstreckt. Der Erblasser kann jedoch anders entscheiden.

Tschechisches Erbrecht – Gründe für die Vererbung in der Tschechischen Republik

Wie bereits eingangs erwähnt, ist eine Erbschaft in der Tschechischen Republik nur zulässig, wenn mindestens eine der Voraussetzungen des Bürgerlichen Gesetzbuches erfüllt ist. Dazu gehören die folgenden Situationen:

  1. der Erbe hat dem Erblasser keine Soforthilfe gewährt;
  2. der Erbe ist entgegen seiner moralischen Verpflichtung nicht am Schicksal des Erblassers interessiert;
  3. der Erbe die Straftat unter Umständen begangen hat, die auf seine Verderblichkeit hindeuten;
  4. der Erbe ein dauerhaft unordentliches Leben führt;
  5. der Erbe erbungsunfähig ist;
  6. der Erbe so verschuldet oder verschwenderisch ist, dass berechtigte Befürchtungen bestehen, dass er das Geld, das er erhalten hat, verschwendet.

Dieser Katalog ist geschlossen. Wenn der Erblasser beschließt, ein Familienmitglied zu erben, ohne den Grund für die Erbschaft anzugeben, verliert der Erblasser nach tschechischem Erbrecht nicht das Recht auf Nachlass, es sei denn, er kann einen der Gründe für die Erbschaft nachweisen.

Vererbung in Tschechien – wie kann man sich gegen ungerechtfertigte
Vererbung in Tschechien verteidigen?

Trotz des Anscheins einer Erbschaft kann man sich wirksam vor einem Gericht verteidigen, das in bestimmten Fällen die Erbschaft annullieren kann. Es gibt nämlich Situationen, in denen ein Erbe in der Tschechischen Republik zu Unrecht von der Erbschaft ausgeschlossen wurde, und dann ist es am besten gerechtfertigt, diesen Sachverhalt anzufechten. Dazu sind u. a. sehr gute Kenntnisse des tschechischen Erbrechts und des dortigen Zivilverfahrens erforderlich. Da sich nur wenige in diesen Bereichen auskennen, ist es die einzige sichere Lösung, einem erfahrenen Anwalt zu vertrauen, der sich auf Recht im Ausland spezialisiert hat.
Wenn Sie also eine bewährte Unterstützung im Bereich des Erbrechts in der Tschechischen Republik oder einem anderen Land der Welt suchen, laden wir Sie herzlich ein, sich mit unseren Spezialisten von Advokat in Europa in Verbindung zu setzen. Wir kümmern uns tagtäglich um das gesamte Spektrum der Erbschaftsfälle im Ausland und bieten Ihnen daher gerne umfassende und inhaltliche Unterstützung. Die langjährige Erfahrung unserer Fachleute garantiert die hohe Qualität der erbrachten juristischen Dienstleistungen. Wir respektieren und schätzen die Meinung unserer Kunden, deshalb basiert unsere Zusammenarbeit auf der gemeinsamen Lösung von Problemen und der Umsetzung von Annahmen. Das Interesse der Kunden steht für uns an erster Stelle.

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