Was bedeutet „Erwerb einer Erbschaft”
Erbschaften aus dem Ausland sind weit verbreitet, insbesondere bei Personen, die Verwandte oder Vermögen in verschiedenen Ländern haben. Eine Erbschaft im Ausland kann ein komplexes Verfahren sein, das Kenntnisse des Völkerrechts, des Erbrechts im Ausland und der Besonderheiten des jeweiligen Landes erfordert.
Die Erbfolge ist eine Form der Rechtsnachfolge, durch die die Rechte und Pflichten des Erblassers auf seine Erben übergehen. Es gibt zwei Hauptarten der Erbschaft: testamentarische und gesetzliche Erbfolge. Beide Arten können bei einer Erbschaft aus dem Ausland auftreten. In diesem Fall gelten die innerstaatlichen Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Nachlassverfahren durchgeführt wird, sowie gegebenenfalls das Völkerrecht.
Wenn Sie Anspruch auf einen in einem anderen Land gelegenen Nachlass haben, sollten Sie wichtige rechtliche Aspekte beachten, wie:
- Die Reihenfolge in der Erbfolge – bei der gesetzlichen Erbfolge wird diese auf der Grundlage der Verwandtschaft mit dem Erblasser (Erbschaft von Vater, Mutter, Ehepartner, Geschwistern, anderen Verwandten) festgelegt, wobei die Reihenfolge der Erbfolge je nach Land des Erblassers oder des letzten Wohnsitzes des Erblassers unterschiedlich sein kann. Generell gilt, dass die nächsten Verwandten (z. B. Kinder bei einer Erbschaft von einem Elternteil) den Vorzug bei der Verteilung einer Erbschaft haben, von einigen Ausnahmen abgesehen. Diese Regelung bezieht sich natürlich auf die Regeln der gesetzlichen Erbfolge, also auf den Fall, dass der Erblasser kein Testament hinterlassen hat. Er kann nämlich die Art der Erbschaft durch die Festlegung der Erbfolge mit Testtament in beliebiger Weise regeln, auch in einer Weise, die sich von der gesetzlichen Regelung völlig unterscheidet und daher einige oder alle Verwandten außer Acht lässt. Wir dürfen jedoch nicht vergessen, dass die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften Schutzmechanismen für solche Erben in Form eines Nachlassrechts vorsehen.
- Erbrechtsfristen – je nach Land gelten unterschiedliche Erbrechtsfristen. Es werden Fristen für bestimmte Handlungen festgelegt, z. B. für die Einreichung von Erklärungen über die Annahme oder Ablehnung einer Erbschaft im Ausland. Sie sind so wichtig, dass der Erbe, sollte eine Frist überschritten sein, nicht in der Lage ist, die Nachlasshandlung wirksam durchzuführen, was wiederum zumindest für die Frage der Schuldenhaftung von Bedeutung ist. Bei einem Erbfall mit Auslandsbezug wird die Situation aufgrund der unterschiedlichen Rechtsvorschriften der einzelnen Länder noch komplizierter.