Erbschaftsangelegenheiten

Erbschaftsangelegenheiten: Rechtsberatung bei einer Erbschaft aus dem Ausland

Erbschaftsangelegenheiten: Rechtsberatung bei einer Erbschaft aus dem Ausland.

Das Hauptziel der Firma Lawyer in Europe ist es, unseren Mandanten das Erben und die Annahme von Nachlässen im Ausland zu ermöglichen. Wir erbringen unsere Dienstleistungen für unsere Kunden unabhängig von ihrem Wohnort. Wir betreuen Personen mit Wohnsitz in der Europäischen Union, aber auch in den USA, Kanada und anderen Ländern bei Fragen zum Erbrecht mit Auslandsbezug.

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    Was bedeutet „Erwerb einer Erbschaft”

    Erbschaften aus dem Ausland sind weit verbreitet, insbesondere bei Personen, die Verwandte oder Vermögen in verschiedenen Ländern haben. Eine Erbschaft im Ausland kann ein komplexes Verfahren sein, das Kenntnisse des Völkerrechts, des Erbrechts im Ausland und der Besonderheiten des jeweiligen Landes erfordert.

    Die Erbfolge ist eine Form der Rechtsnachfolge, durch die die Rechte und Pflichten des Erblassers auf seine Erben übergehen. Es gibt zwei Hauptarten der Erbschaft: testamentarische und gesetzliche Erbfolge. Beide Arten können bei einer Erbschaft aus dem Ausland auftreten. In diesem Fall gelten die innerstaatlichen Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Nachlassverfahren durchgeführt wird, sowie gegebenenfalls das Völkerrecht.

    Wenn Sie Anspruch auf einen in einem anderen Land gelegenen Nachlass haben, sollten Sie wichtige rechtliche Aspekte beachten, wie:

    • Die Reihenfolge in der Erbfolge – bei der gesetzlichen Erbfolge wird diese auf der Grundlage der Verwandtschaft mit dem Erblasser (Erbschaft von Vater, Mutter, Ehepartner, Geschwistern, anderen Verwandten) festgelegt, wobei die Reihenfolge der Erbfolge je nach Land des Erblassers oder des letzten Wohnsitzes des Erblassers unterschiedlich sein kann. Generell gilt, dass die nächsten Verwandten (z. B. Kinder bei einer Erbschaft von einem Elternteil) den Vorzug bei der Verteilung einer Erbschaft haben, von einigen Ausnahmen abgesehen. Diese Regelung bezieht sich natürlich auf die Regeln der gesetzlichen Erbfolge, also auf den Fall, dass der Erblasser kein Testament hinterlassen hat. Er kann nämlich die Art der Erbschaft durch die Festlegung der Erbfolge mit Testtament in beliebiger Weise regeln, auch in einer Weise, die sich von der gesetzlichen Regelung völlig unterscheidet und daher einige oder alle Verwandten außer Acht lässt. Wir dürfen jedoch nicht vergessen, dass die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften Schutzmechanismen für solche Erben in Form eines Nachlassrechts vorsehen.
    • Erbrechtsfristen – je nach Land gelten unterschiedliche Erbrechtsfristen. Es werden Fristen für bestimmte Handlungen festgelegt, z. B. für die Einreichung von Erklärungen über die Annahme oder Ablehnung einer Erbschaft im Ausland. Sie sind so wichtig, dass der Erbe, sollte eine Frist überschritten sein, nicht in der Lage ist, die Nachlasshandlung wirksam durchzuführen, was wiederum zumindest für die Frage der Schuldenhaftung von Bedeutung ist. Bei einem Erbfall mit Auslandsbezug wird die Situation aufgrund der unterschiedlichen Rechtsvorschriften der einzelnen Länder noch komplizierter.

    Handlungen, die einer Erbsache im Ausland vorausgehen:

    Eine Person, die im Ausland Begünstigter eines Nachlasses geworden ist, weiß möglicherweise nicht einmal über ihre Verwandten Bescheid. Sehr oft handelt es sich dabei um Personen, mit denen der Erbe keinen Kontakt hatte und nicht einmal ihren genauen Wohnort kennt. In den meisten Fällen verfügen die Erben auch nicht über ausreichende Kenntnisse des Erbrechts im Ausland. Erben im Ausland hat seine Tücken. Zur Lösung der rechtlichen und tatsächlichen Probleme im Zusammenhang mit dem Erben, wenn der Erblasser im Ausland verstorben ist, sollten Sie sich für eines der beiden Verfahrensmodelle entscheiden:

    1. Selbständige Suche nach Verwandten im Ausland. Dieser Vorgang ist in der Regel komplex und zeitaufwändig, da er den Zugriff auf verschiedene Datenbanken erfordert. Es wird noch komplizierter, zeitaufwändiger und in vielen Fällen unmöglich, juristische Kenntnisse im Bereich der Erbschaft im Ausland zu erwerben. Die Suche ist also erforderlich, wenn ein Erbe im Ausland lebt.
    2. Beauftragung einer professionellen Person mit der Durchführung des Falles. Wenden Sie sich hierzu an einen Anwalt für Erbrecht im Ausland oder an eine spezialisierte Organisationen, die Dienstleistungen für die Suche nach Angehörigen und die Abwicklung von Erbfällen im Ausland anbieten. Diese Dienste sind in der Regel kostenpflichtig, bieten aber ein effektives Ergebnis. Daher lohnt es sich, die Dienste von Fachleuten in Anspruch zu nehmen, bevor Sie mit der Suche nach einem Nachlass im Ausland beginnen.

    Unabhängig davon, welche Methode Sie wählen, denken Sie daran, dass eine eventuelle Erbschaft aus dem Ausland nicht von selbst gefunden wird. Es ist immer notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, sich also aktiv an der Suche nach Angehörigen zu beteiligen. Unsererseits empfehlen wir natürlich die zweite Methode.

    Rechtsanwalt im Ausland – Erbschaftregistrierung einer verstorbenen Person im Ausland

    Warum ist es besser, die Dienste einer professionellen Hilfe für die Abwicklung bei einem Erbe aus dem Ausland in Anspruch zu nehmen?

    Die Registrierung eines Erbes aus dem Ausland innerhalb und außerhalb Europas ist ein recht kompliziertes Verfahren. Oft gibt es Fragen, die in der Anfangsphase des Verfahrens nicht berücksichtigt wurden, wie z. B. die Notwendigkeit, die Vaterschaft festzustellen – um als Erbe im Ausland ein Erbe von den Eltern oder anderen Verwandten zu erhalten. Dies wiederum führt zu weiteren Erfordernissen, die aufgrund des internationalen Charakters des Falles wesentlich komplizierter sind als bei einem innerstaatlichen Rechtsstreit (z. B. Durchführung eines DNA-Tests).

    Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung in der Abwicklung von Nachlassangelegenheiten. Durch die Mitgliedschaft in der IAPPR (International Association of Professional Probate Researchers) und die Zusammenarbeit mit Immobilienagenturen in allen Ländern sind wir in der Lage, Ihnen in jeder Phase des Nachlassverfahrens zu helfen – von der Suche nach potenziellen Erben über die Ermittlung der Nachlassbestandteile bis hin zur Erlangung von Nachlassansprüchen, zur Verwertung der Nachlassbestandteile bis hin zur Übergabe der Vermögenswerte an die Berechtigten. Profitieren Sie von der Beratung durch einen Anwalt für Erbrecht.

    Kosten für die Durchführung eines Nachlassverfahrens im Ausland durch Lawyer in Europe

    Die von uns entwickelten und angewandten Mechanismen der Zusammenarbeit mit dem Kunden ermöglichen es, ihn von der finanziellen Last zu befreien, die mit dem Erbrecht im Ausland verbunden ist. Unsere Vergütung basiert auf dem System der Zahlung bei Erfolg. Das bedeutet, dass wir die Vergütung erst nach einem für den Kunden positiven Fallabschluss und dem Erhalt des Nachlasses aus dem Ausland einziehen und in Form einer prozentualen Provision festlegen. Wenn die Sache aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, nicht zu seinen Gunsten ausfällt, trägt er kein finanzielles Risiko. Dies ist in dem Vertrag niedergelegt, der vor der Durchführung des Erbfalls im Ausland geschlossen wird.

    Registrierung des Nachlasses im Ausland – Erbe im Ausland, was tun?

    Wenn Sie eine Erbschaft in Frankreich, den USA, England, Österreich, Australien, Spanien, Deutschland, der Türkei, Italien und anderen Ländern registrieren, müssen Sie berücksichtigen, dass in diesen Fällen die Regeln des Erbrechts des jeweiligen Landes gelten.

    Die Höhe unserer Vergütung für die Abwicklung eines Erbfalls aus dem Ausland hängt in erster Linie vom Grad der Komplexität ab, aber auch von:

    • der Menge der notariell übersetzten Dokumente;
    • der Suche nach Nachlassvermögen;
    • der Vorbereitung von Unterlagen im vorgerichtlichen Verfahren und bei eventuellen Gerichtsverfahren;
    • Aufwand, den Kunden zu vertreten und seine Erbschaft vor Gericht zu vertreten;
    • Organisation und Finanzierung von Flugreisen (es gibt Situationen, die die Anwesenheit des Kunden im Land des Erblassers erfordern);
    • Gebühren für Hotelunterkünfte im Ausland;
    • Sonstige Aufwendungen im Erbfall mit Auslandsbezug
    Dienstleistungen eines Rechtsanwalts in Erbsachen im Ausland

    Erbrecht mit Auslandsbezug

    Rechtsfragen im Zusammenhang mit Erbschaften im Ausland sind komplex und hängen von vielen Faktoren ab, z. B. dem Wohnsitz des Erblassers, seiner Staatsangehörigkeit, dem Belegenheitsort des Vermögens oder den mit dem Erbschaft zusammenhängenden Verträgen oder Dokumenten. Es ist wichtig zu verstehen, dass das Erbrecht von Land zu Land unterschiedlich ist. Daher wird der Erhalt einer Erbschaft in Deutschland, den USA oder anderen Ländern oder beispielsweise das Erbrecht Österreich-Deutschland jeweils eigene Merkmale haben.

    In Erbsachen mit Auslandsbezug gilt in der Regel das Recht, das für den letzten Aufenthalt des Erblassers maßgebend ist. Im Gesetz wird dies als „lex domicilii“ bezeichnet. Einige Länder haben jedoch ihre eigenen Rechtsvorschriften für die Erbschaft von Bürgern, unabhängig von ihrem Wohnsitz. Darüber hinaus kann manchmal das Recht des Belegenheitsortes bestimmter Arten von Vermögenswerten (z. B. unbewegliches Vermögen) zur Anwendung kommen. Auch Fragen zur Erbschaftssteuer bei Wohnsitz im Ausland sind relevant.

    In der Praxis können Erbfälle besonders kompliziert sein, wenn der Erblasser Beziehungen zu mehreren Ländern hatte. Viele Länder sind an internationale Erbrechtsübereinkommen gebunden, wie z. B. die Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen („Erbrechtsübereinkommen“).

    Wie funktioniert das Erbschaftsverfahren im Ausland?

    In den meisten Fällen beginnt ein Erbfall mit Auslandsbezug mit der Feststellung, ob ein Testament vorliegt. Wenn ja, prüfen wir seine Gültigkeit. Wenn es kein Testament gibt, greift die gesetzliche Erbfolge ohne Testament. Anschließend muss die Zusammensetzung des Nachlasses festgelegt werden. Dies kann die Beschaffung von Dokumenten von Finanzinstituten, Banken, Versicherungen, Mitarbeitern und anderen Institutionen erfordern.

    Wie soll man eine Erbschaft in Europa, Polen, Deutschland und anderen Ländern anmelden

    Dokumente, die für die Durchführung einer Erbschaft im Ausland erforderlich sind:

    Um das Recht auf eine im Ausland verstorbene Person zu erhalten, müssen den Erbrechtsanwälten bestimmte Dokumente vorgelegt werden, darunter:

    • die Sterbeurkunde des Erblassers;
    • Geburtsurkunde, gegebenenfalls Heiratsurkunde des Erben;
    • Dokument mit einem Lichtbild, das die Identität des Erben bestätigt;
    • besondere Vollmachten (z. B. Bankgeschäfte);

    Zumindest ein Teil der Dokumente wird im Ausland beschafft. Aufgrund der Vollmacht erwirbt unser Erbschaftsanwalt diese im Namen des Mandanten. Bei Bedarf führen wir auch beglaubigte Übersetzungen durch.

    Erbschaftsteuer Ausland

    Die Frage zur Erbschaftssteuer im Ausland, also der Besteuerung von Erbschaften aus dem Ausland ist für Erben von großer Bedeutung. Die Erbschaftsteuersätze variieren je nach Land, in dem die Erbschaft erworben wurde. Das heißt, wenn Sie eine Erbschaft aus den USA, Deutschland oder anderen Ländern erhalten, wird die Steuer differenziert. Es gibt Länder, in denen es überhaupt keine Erbschaftssteuer gibt (z. B. Zypern). Andererseits ist die Steuer in einigen Ländern besonders hoch (z. B. bei eine Erbschaft in Frankreich). In anderen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Berechnung der Erbschaftsteuer, die je nach Wert und Verwandtschaftsgrad des Erblassers variieren können: Je höher der Verwandtschaftsgrad des Erblassers mit dem Erblasser ist, desto niedriger ist die Steuer.

    Egl, ob es sich um Erbrecht von Ausländern in Deutschland, um Steuer bei einem Erbe aus dem Ausland oder um Erbschaftsteuer beim Erben im Ausland handelt, Sie können sich vertrauensvoll an uns wenden. Eine Erbschaft aus dem Ausland versteuern zählt zu Spezialfragen im Steuerrecht, nur mit Spezialisten an Ihrer Seite können Sie ein Erbe im Ausland antreten, Fragen zur Erbschaftssteuer bei Ausland-Immobilien klären oder als Erbe aus dem Ausland korrekt versteuern. Bedeutsam bei der Erbschaftssteuer von Auslandserbschaften wird es besonders, wenn es um Erbschaftssteuer ausländischer Immobilien geht.biercy prawnego ze spadkodawcą, tym niższy podatek.

    Annahme des Erbschaftes im Ausland mit der Firma Lawyer in Europe

    Unsere Anwälte, die sich Erbschaft im Ausland spezialisiert haben, helfen Ihnen sowohl bei der Erlangung einer Erbschaft in Polen für Staatsangehörige aus Deutschland, den USA, Kanada, der Tschechischen Republik oder für Begünstigte aus einem anderen Land als auch bei der Erlangung eines Nachlasses in den USA, Kanada oder Europa für Begünstigte außerhalb dieser Länder.

    Wenn Sie Fragen haben oder weitere Details klären möchten, nutzen Sie bitte das Kontaktformular oder kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail.

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