Erbschaft in Zypern – Eigentum eines Ausländers
Erbschaft in Zypern – Eigentum eines Ausländers
Aufgrund der Zugehörigkeit der Republik Zypern zur Europäischen Union genießen die Bürger aller EU-Mitgliedstaaten die Freizügigkeit. Sie ermöglicht es ihnen, sich im gesamten Gebiet der Union frei zu bewegen und sich in jedem Mitgliedstaat niederzulassen. Mehr als 300 Sonnentage im Jahr, das azurblaue Mittelmeer und viele schöne Sehenswürdigkeiten ermutigen Ausländer, dauerhaft nach Zypern zu ziehen. Viele von ihnen, darunter auch Polen, besitzen dort ihr Vermögen, insbesondere Immobilien.
Aus diesem Grund werden wir im Rahmen des heutigen Artikels die Problematik der Bestimmung der zuständigen Gerichtsbarkeit in Fällen der Vererbung von Immobilien vorstellen, die sich in Zypern im Besitz von Ausländern befinden. In diesen Fällen finden sowohl das zyprische Erbrecht als auch das Recht der Europäischen Union entsprechende Anwendung. Dies gilt insbesondere für die EU-Erbrechtsverordnung (650/2010), die seit dem 5. Juli 2012 in den allermeisten EU-Mitgliedstaaten in Kraft ist.
Auswahl des auf Erbsachen anzuwendenden Rechts
Da die „Europäische Erbrechtsverordnung“ in Kraft ist, muss das zyprische Erbrecht mit den Bestimmungen der „Europäischen Erbrechtsverordnung“ im Einklang stehen. Denn EU-Verordnungen werden per Gesetz, d. h. ex lege, integraler Bestandteil der nationalen Rechtsordnungen aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union und bedürfen keiner Umsetzung. Sollte das Erbrecht in Zypern nicht mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar sein, ist nur das Recht der Europäischen Union bindend.
Nach Artikel 22 der Erbrechtsverordnung (650/2010) hat jeder EU-Bürger das Recht, den für seine Erbsache zuständigen Gerichtsstand zu wählen. Auf diese Weise kann er entscheiden, ob er das Recht des Staates wählt, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt. Trifft der EU-Bürger keine Wahl, so sind die Behörden des Landes zuständig, in dem er vor seinem Tod zuletzt wohnhaft war oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Wenn beispielsweise ein Bürger der Republik Polen einen solchen Sitz in Zypern hatte und gleichzeitig keine entsprechende Erklärung abgegeben hat, wird das Nachlassverfahren in Bezug auf den verbleibenden Nachlass von den zuständigen Behörden durchgeführt, die nach dem zyprischen Erbrecht bestimmt werden.
Erbschaft in Zypern – das auf unbewegliche Sachen anwendbare Recht
Von der oben genannten Möglichkeit der Rechtswahl nach Art. 22 der Erbrechtsverordnung (650/2010) gibt es jedoch einige Ausnahmen. Einer von ihnen bezieht sich auf die Vererbung von Immobilien. Bei ihnen stellt sich die Rechtslage anders dar, da der EU-Bürger grundsätzlich keine Wahl hat. Er ist daher nicht in der Lage, eine rechtlich wirksame Rechtswahl zu treffen. Im Falle der Erbschaft eines Nachlasses ist das Recht des Staates anwendbar, der sich nach dem Ort richtet, an dem sich der Nachlass befindet.
Wenn beispielsweise ein Bürger der Republik Zypern eine Immobilie hinterlassen hat, die sich auf dem Gebiet der Republik Zypern befindet, sind die zyprischen Behörden für die Durchführung des Nachlassverfahrens zuständig. In diesem Fall gelten die zyprischen Erbrechtsbestimmungen unmittelbar. Sowohl der Wille des Erblassers als auch sein letzter Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort vor seinem Tod spielen hier keine Rolle. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der Immobilienhandel aus verschiedenen Gründen erheblich strengeren Beschränkungen unterliegt.
Erbschaft in Zypern – Rechtshilfe
Wenn Sie eine Immobilie in Zypern erben, müssen Sie die zahlreichen gesetzlichen Formalitäten beachten. Es ist u. a. notwendig, eine Reihe von Vorschriften des zyprischen Erbrechts genau zu kennen, auch wenn die Vorschriften anderer Rechtsgebiete, insbesondere des Verwaltungs- und Steuerrechts, nicht unwichtig sind. Der Erwerb eines Nachlasses in Zypern stellt daher für Ausländer, die mit der dortigen Rechtsordnung im Allgemeinen nicht vertraut sind, eine Herausforderung dar. Um die ordnungsgemäße Durchführung des Nachlassverfahrens zu gewährleisten, lohnt es sich daher, Ihre Nachlassangelegenheit einem erfahrenen und qualifizierten Anwalt anzuvertrauen, der mit dem Erbrecht in Zypern vertraut ist.
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