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Pflichtteil in Österreich

Bartłomiej Tyndyk
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Pflichtteil in Österreich

Die absichtliche Nichterfüllung einer nahestehenden Person im Testament greift nicht vor, dass dieser Person tatsächlich alle Nachlassansprüche entzogen wurden. Nämlich den gesetzlich festgelegten Erben steht in der Regel ein Nachlassrecht zu. Wie Sie wissen, ist es eine der wichtigsten Institutionen des modernen Erbrechts sowohl in Polen als auch im Ausland, von der übrigens jeder von uns wahrscheinlich schon einmal gehört hat. Ihr übergeordnetes Ziel ist es, die Vermögensinteressen der nächsten Verwandten und des Ehegatten des Erblassers zu schützen, die keinen garantierten Anteil am Nachlass erhalten haben.
Der vorliegende Artikel soll daher die wichtigsten Informationen über die Erhaltung in Österreich vermitteln. Wenn man bedenkt, dass in Polen täglich mehrere Zehntausend Menschen leben, kann es vorkommen, dass einige von uns dort einen Verwandten haben. Daher ist die Berufung zum Nachlass aus Österreich so realistisch wie möglich. Andererseits gibt es Situationen, in denen der Erblasser beschließt, ein Familienmitglied aus dem Testament herauszulassen, und in diesem Fall können gerade die Nachlassbestimmungen ihre unmittelbare Anwendung finden.

Erbschaft Österreich – wer hat Anspruch auf Erbschaft in Österreich?

Der österreichische Nachlass, auch Pflichtteil genannt, steht nur den Erben zu, die im österreichischen Erbrecht bestimmt sind. Sie werden umgangssprachlich als Zwangserben bezeichnet, da sie in der Regel nicht wirksam von der Erbschaft des Erblassers ausgeschlossen werden können. Das Verhalten stellt somit einen offensichtlichen Eingriff in den letzten Willen des Erblassers dar. Es ist jedoch anzumerken, dass es nur der nächsten Familie des Verstorbenen zusteht. Nach österreichischem Erbrecht sind nämlich Anspruchsberechtigte auf den Nachlass in Österreich:

  1. Abkömmlinge (und wenn sie tot sind, dann deren Abkömmlinge);
  2. der Ehegatte und
  3. Lebenspartner aus einer eingetragenen Partnerschaft.

Aufgrund der Novellierung des österreichischen Erbrechts seit dem 1. Januar 2017 sind die Eltern des Erblassers in Österreich nicht mehr zum elterlichen Sorgerecht berechtigt. Sie steht daher nur den in absteigender Linie und dem Ehegatten (eingetragenen Lebenspartner) zu.

Erbschaft Österreich – Wie hoch ist der Nachlass in Österreich?

Eine weitere Schlüsselfrage aus der Sicht der österreichischen Verhaltensproblematik ist die Frage, wie hoch das Verhalten eigentlich ist. Diese finden wir im österreichischen Bürgerlichen Gesetzbuch. Nach seinen Bestimmungen beträgt der Nachlass in Österreich immer mindestens die Hälfte des gesetzlichen Nachlassanteils des jeweiligen Erben. Die Höhe des Nachlasses ist somit unmittelbar an die gesetzlichen Erbschaftsvorschriften geknüpft.
Entgegen dem Anschein ist die Berechnung des Sparverhaltens in Österreich nicht so einfach und selbstverständlich, wie es scheinen mag. Dabei wird der so genannte Nettoverlustwert berücksichtigt, d. h. der Nettoverlust nach Abzug aller Verbindlichkeiten und sonstigen Kosten (z. B. Verfahrenskosten). Darüber hinaus sind auch mögliche Spenden des Erblassers zu Lebzeiten von Bedeutung. Aus all diesen Gründen ist es am sichersten, sich an einen Anwalt zu wenden, um die Höhe des Pfandrechts in Österreich richtig zu bestimmen.

Erbschaft Österreich – Was gibt es sonst noch über das Erbe in Österreich zu wissen?

Um das Thema Erhaltung in Österreich noch besser zu verstehen, sollten abschließend zwei Punkte angesprochen werden. Zunächst ist festzustellen, dass der Nachlass nach österreichischem Erbrecht kein absolutes Recht ist. Ein Pfandrecht kann nämlich nur für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Zeitpunkt, zu dem er Kenntnis davon erlangt hat, vor Gericht angefochten werden, spätestens jedoch für einen Zeitraum von 30 Jahren ab dem Zeitpunkt, zu dem der Anspruch darauf erworben wurde.
Darüber hinaus erlaubt das österreichische Erbrecht dem Erben, auf den Nachlass zu verzichten. Im Zweifelsfall gilt sie auch für die absteigende Person, die auf sie verzichtet. Die Parteien können jedoch diesbezüglich etwas anderes vereinbaren. Darüber hinaus kann der Verzicht in Österreich nur durch notarielle Urkunde oder Gerichtsurkunde erfolgen. Ansonsten wird es unwirksam sein.

Erbschaft aus dem Ausland – komplexe juristische Betreuung von Erbschaften aus dem Ausland

Auf den ersten Blick erscheinen die Vorschriften des Erbrechts im Ausland recht klar und manchmal sogar offensichtlich. Leider sind das nur Schein. Jeder von uns ist sich der Tatsache bewusst, dass das Leben eines Menschen in der Lage ist, verschiedene Szenarien zu schreiben, was wiederum den rechtlichen Status einer Erbschaftssache erheblich erschweren kann. Bei einer Erbschaft im Ausland reicht die Kenntnis des Erbrechts im Ausland jedoch nicht aus. Auch die Kenntnis der Amtssprache und mitunter auch der Gepflogenheiten des jeweiligen Landes ist von entscheidender Bedeutung. Aus diesem Grund ist es am sinnvollsten, einem Fachmann zu vertrauen und ihm seine Erbschaft aus dem Ausland anzuvertrauen.
Unsere Anwaltskanzlei Advokat in Europa bietet allen ihren Mandanten umfassende Unterstützung in Angelegenheiten aus dem Bereich des internationalen Erbrechts. Unsere Spezialisten sind in ganz Europa und anderen Ländern der Welt tätig, insbesondere in den USA, Kanada und Australien. Wenn Sie also gerade zum Nachlass aus dem Ausland berufen wurden, laden wir Sie ein, sich an unsere Rechtsanwälte zu wenden, die Ihnen volle Unterstützung bieten. Im Zweifelsfall stehen Ihnen unsere Spezialisten von Rechtsanwalt in Europa jederzeit zur Verfügung. Das Interesse des Kunden steht für uns an erster Stelle.

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