Kein Testament und Erbschaft in der Schweiz
Kein Testament und Erbschaft in der Schweiz
Heutzutage gibt es zwei grundlegende Arten der Erbschaft, die zum Erwerb eines Nachlasses des Verstorbenen führen. Je nachdem, ob der Erblasser ein rechtlich relevantes Testament hinterlassen hat, kommt es entweder auf die gesetzliche Erbschaft oder auf die testamentarische Erbschaft an. Im ersten Fall spielt der Wille des Verstorbenen keine Rolle. Die Vorschriften des Erbrechts sind dann unmittelbar anwendbar, und der Nachlass geht an die nächsten Verwandten des Erblassers.
In diesem Beitrag stellen wir Ihnen die wichtigsten Fragen zur gesetzlichen Erbrechtsnachfolge in der Schweiz vor. In Polen leben täglich viele Polen, die sich für ein Leben in der Emigration entschieden haben, weil sie die Aussicht auf ein viel besseres Einkommen hatten. In der Praxis vertrauen uns Kunden sehr oft ihre Erbsachen in der Schweiz an.
Erbrecht in der Schweiz
Das grundlegende Erbrecht in der Schweiz ist das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB). Er regelt u. a. die Frage der gesetzlichen Erbschaft. Der Nachlass des Erblassers wird dann unter den gesetzlichen Erben aufgeteilt. Nach dem schweizerischen Erbrecht gehören dazu:
- Erblasser in absteigender Linie (§ 457 ZGB);
- Eltern des Erblassers (§ 458 ZGB);
- weitere Verwandte des Erblassers (§ 459 ZGB);
- überlebender Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner des Erblassers (§ 462 ZGB);
- der Kanton, in dem der Erblasser vor seinem Tod seinen letzten Wohnsitz hatte (§ 466 ZGB).
Die Reihenfolge der Erbfolge im schweizerischen Erbrecht richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen dem gesetzlichen Erben und dem Erblasser. Anspruchsberechtigt sind somit in erster Linie die Erben in absteigender Linie (Kinder, Enkel, Urenkel usw.) und die überlebenden Ehegatten. In der Folge erben weitere Verwandte, in sehr seltenen Fällen geht der Nachlass des Erblassers in das Eigentum des Kantons über, der für den letzten Wohnort des Erblassers zuständig ist.
Wichtig ist, dass das schweizerische Erbrecht weder die Konkubine (Konkubine) des Erblassers noch dessen enge Freunde zu den gesetzlichen Erben zählt. Möchte der Erblasser einem von ihnen auch nur den kleinsten Teil seines Nachlasses übertragen, so ist er verpflichtet, dies im Testament zu vermerken.
Die wichtigsten Regeln der gesetzlichen Erbschaft im Schweizer Erbrecht
Aufgrund der Komplexität des Themas haben wir uns entschieden, hier nur ausgewählte Regelungen zum gesetzlichen Erbrecht in der Schweiz darzustellen.
- Die Kinder des Erblassers erben zu gleichen Teilen. Wenn einer von ihnen die Eröffnung des Nachlasses nicht überlebt hat, gehen seine Erbrechte auf seine Abkömmlinge über.
- Hinterlässt der Erblasser keine Nachkommen, so erben die Eltern des Erblassers zu gleichen Teilen. Wenn einer von ihnen die Eröffnung des Nachlasses nicht überlebt hat, erben seine Nachkommen. In Ermangelung von Nachkommen auf der einen Seite geht die Erbschaft auf die Erben der anderen Seite über.
- Die Höhe des Nachlassanteils des Ehegatten des Erblassers oder seines eingetragenen Lebenspartners richtet sich nach der Existenz weiterer gesetzlicher Erben:
- bei einer gemeinsamen Vererbung mit Verwandten in absteigender Linie hat der Ehegatte (Partner) Anspruch auf die Hälfte des Nachlasses;
- bei Vererbung zusammen mit der elterlichen Linie hat der Ehegatte (Partner) Anspruch auf drei Viertel des Nachlasses;
- in Ermangelung weiterer gesetzlicher Erben steht dem Ehegatten (Partner) der gesamte Nachlass zu.
Erbschaft in der Schweiz – wann Sie einen Anwalt brauchen
Die Erbschaftserberufung in der Schweiz stellt für Menschen aus anderen Ländern der Welt eine große Herausforderung dar. Um einen Nachlass in der Schweiz zu erhalten, sind die Formalitäten jedoch nicht zu überspringen. Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen kann weitreichende Folgen nach sich ziehen. Es geht nicht nur um die mögliche Verhängung einer Geldstrafe, sondern, was noch schlimmer ist, um den Verlust des Nachlasses. Denn die meisten Ausländer kennen sich nicht mit dem schweizerischen Erbrecht aus. Daher ist es am sichersten, Ihre Nachlassangelegenheit einem erfahrenen Fachmann zu übertragen, der mit dem Schweizer Erbrecht vertraut ist.
Rechtsanwälte von Lawyer in Europe arbeiten seit vielen Jahren für den Schutz der Erbrechte ihrer Mandanten. Sie halfen auch beim Erwerb eines Nachlasses in der Schweiz und bieten daher umfassende Unterstützung und wertvolle Erfahrungen. Wenn Sie also in der Schweiz zum Erbfall berufen wurden oder die Dienste eines professionellen Erbrechtsvertreters im Ausland benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei und wir unterstützen Sie gerne.