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Gesetzliche Erbschaft in Georgien – Wer erbt nach dem Gesetz?

Bartłomiej Tyndyk
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Gesetzliche Erbschaft in Georgien – Wer erbt nach dem Gesetz?

Die gesetzliche Erbschaft ist neben der testamentarischen Erbschaft eine der grundlegenden Erbrechtsarten, die im georgischen Erbrecht vorgesehen sind. Entgegen dem Anschein kommt es nicht nur dann zur Anwendung, wenn der Erblasser kein gültiges Testament hinterlassen hat, sondern auch, wenn zwar ein gültiges Testament erstellt wurde, aber vom Erblasser bestellte Personen den Nachlass nicht annehmen wollen oder können. Aber am häufigsten treffen wir uns mit ihm, weil es kein Testament gibt. Da dieses Testament am besten den letzten Willen des Erblassers widerspiegelt, lohnt es sich, sich für ein solches Testament zu entscheiden.
Im Rahmen des heutigen Artikels haben wir uns jedoch entschieden, die wichtigsten Informationen zur gesetzlichen Erbschaft in Georgien zu präsentieren. Auf den ersten Blick mag diese Problematik relativ einfach und manchmal sogar selbstverständlich erscheinen. Nichts ist jedoch irreführender, da Erbschaftssachen in der Praxis in der Regel komplex und kompliziert sind. Wenn Sie sich mit einer gesetzlichen Erbschaft oder einer Erbschaft aus Georgien im Allgemeinen befassen, ist es daher ratsam, sich nach einem bewährten Anwalt umzusehen, dessen unschätzbare Unterstützung, einschließlich Berufserfahrung, zum sicheren und effektiven Erwerb eines Nachlasses beitragen wird.

Erbschaftsrecht Georgien – Grundprinzipien der gesetzlichen Erbschaft in Georgien

Zunächst ist klarzustellen, dass die gesetzliche Erbschaft darin besteht, dass der gesamte oder nur ein Teil des Nachlasses des Erblassers an gesetzlich bestimmte Personen (die sogenannten gesetzlichen Erben) übergeht. Diese Gruppe umfasst grundsätzlich nur die Familie des Erblassers, auch wenn der gesetzliche Erbe mitunter der Staat ist. Das georgische Erbrecht unterscheidet fünf Gruppen von gesetzlichen Erben und führt damit eine gesetzliche Erbfolge ein. Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe wurde auf der Grundlage der rechtlichen familiären Bindung zwischen einem bestimmten Erben und einem Erblasser bestimmt – je näher diese Beziehung ist, desto „besser“ wird der Erblasser eingestuft.
Wichtig ist, dass das georgische Erbrecht grundsätzlich besagt, dass, solange mindestens einer der Erben der vorherigen Gruppe am Leben ist, die Erben der nachfolgenden Gruppen ausgeschlossen sind. Der Nachlass geht somit in erster Linie an die Angehörigen des Erblassers (siehe unten). An dieser Stelle sollte hinzugefügt werden, dass die Anteile von Erben, die derselben Gruppe von gesetzlichen Erben angehören, grundsätzlich gleich sind. Es sollte jedoch daran erinnert werden, dass das georgische Erbrecht diesbezüglich einige Ausnahmen vorsieht. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Aufteilung des Nachlasses können die Erben jederzeit das Gericht anrufen.

Erbschaftsrecht Georgien – Kreis der gesetzlichen Erben in Georgien

Nach dem Erbrecht Georgiens besteht der Kreis der gesetzlichen Erben aus:

  1. in der ersten Gruppe: die Verwandten in absteigender Linie, der Ehegatte und die Eltern;
  2. in der zweiten Gruppe: Geschwister und, falls verstorben, deren Kinder;
  3. dritte Gruppe: Großeltern;
  4. in der vierten Gruppe: Onkelschaft;
  5. in der fünften Gruppe: Cousine.

Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass das georgische Erbrecht leibliche Kinder mit adoptierten (auch adoptierten) Kindern sowie mit nichtehelichen Kindern, die vom Erblasser als lebendig anerkannt wurden, gleich behandelt. Analog dazu umfasst der Begriff „Eltern“ auch Adoptiveltern (u. a. Adoptiveltern). Alle von ihnen sind somit gesetzliche Erben im Sinne des georgischen Erbrechts und darüber hinaus Erben innerhalb der ersten Gruppe.

Erbschaft Georgien – Angebot Rechtsanwalt in Europa

Die Erbschaft in Georgien unterscheidet sich erheblich von der Erbschaft in unserem Land. Es besteht dann u. a. die Notwendigkeit, fremde Rechtsvorschriften oder Fremdsprachen zu kennen. Darüber hinaus ist es für die Erben oft wichtig, die Leiche aus dem Ausland zu bringen, was wiederum die Beschaffung entsprechender Dokumente erfordert. Erbschaftsberechtigte versuchen in der Regel, sich um alles selbst zu kümmern, was, wie sich später herausstellt, in den meisten Fällen scheitert. Um dies zu vermeiden, reicht es aus, Ihren Nachlassfall einer professionellen Anwaltskanzlei anzuvertrauen, die in diesem Bereich tätig ist. Dies wird zweifellos dazu beitragen, Fehler zu vermeiden und darüber hinaus den Erwerb eines Nachlasses aus dem Ausland zu vereinfachen. Umfassende juristische Dienstleistungen in diesem Bereich werden von Rechtsanwälten in Europa angeboten.
Wenn Sie also eine Erbschaft in Georgien erhalten haben oder eine bewährte Rechtsberatung zum georgischen Erbschaftsrecht suchen, laden wir Sie herzlich ein, sich an unsere Experten zu wenden. Aufgrund unserer Praxis arbeiten wir mit lokalen Anwälten zusammen, die auf Erbrecht spezialisiert sind, sodass Sie wertvolle Zeit und Geld sparen und sich keine Sorgen um die Qualität der Rechtsberatung machen müssen.

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