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Gesetzliche Erbfolge in der Tschechischen Republik – Erbfolge in der Tschechischen Republik

Bartłomiej Tyndyk
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Gesetzliche Erbfolge in der Tschechischen Republik – Erbfolge in der Tschechischen Republik

Wer den Nachlass des Erblassers erhält, entscheidet der Erblasser durch ein Testament oder einen Erbvertrag. Geschieht dies jedoch nicht, gelten unmittelbar die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zur Regelung der Problematik der gesetzlichen Erbschaft. Ohne die geringste Bedeutung ist dann der letzte Wille des Verstorbenen, was natürlich nicht die günstigste Lösung für ihn ist. Obwohl jeder von uns sich dessen bewusst ist, vergisst man in vielen Fällen am Ende, seine Nachlassangelegenheiten rechtzeitig zu planen.
Deshalb haben wir im Rahmen des heutigen Artikels kurz das Wesen der gesetzlichen Erbschaft auf der Grundlage des tschechischen Erbrechts erläutert. Ähnlich wie bei der polnischen Erbschaft kann sich die gesetzliche Erbschaft in der Tschechischen Republik auf den gesamten Nachlass oder nur auf einen Teil des Nachlasses beziehen. Letzteres ist z. B. der Fall, wenn der Erblasser nicht alle ihm zur Verfügung stehenden Vermögenswerte in seinem Testament berücksichtigt hat.

Erbschaft Tschechien – wer erbt das Erbe in Tschechien kraft Gesetzes?

Um das Wesen der gesetzlichen Erbschaft in der Tschechischen Republik vollständiger darzustellen, muss man damit beginnen, dass der Nachlass in diesem Verfahren an die gesetzlich festgelegten Verwandten des Erblassers geht. Um sie zu bestimmen, verwenden die tschechischen Erbrechtsvorschriften die allgemeine Bezeichnung der gesetzlichen Erben, zu denen der Gesetzgeber in erster Linie die Familie des Erblassers gezählt hat. Wichtig ist, dass dieser Schwarm geschlossen ist. Nach dem tschechischen Erbrecht sind die gesetzlichen Erben des Erblassers:

  1. in der ersten Gruppe: Ehepartner und Kinder;
  2. in der zweiten Gruppe: der Ehegatte, die Eltern und Personen, die mindestens ein Jahr vor dem Tod des Erblassers einen gemeinsamen Haushalt geführt haben oder von ihm unterhaltsberechtigt waren;
  3. in der dritten Gruppe: Geschwister und Lebensgefährten;
  4. in der vierten Gruppe: Großeltern;
  5. in der fünften Gruppe: Urgroßväter;
  6. in der sechsten Gruppe: die Enkel von Geschwistern und die Kinder von Großeltern.

Interessanterweise geht der Nachlass in Ermangelung einer der oben genannten Personen in das Eigentum des Staates über, der dann wie der gesetzliche Erbe behandelt wird. Natürlich sind dies Ausnahmesituationen, die in der Praxis äußerst selten vorkommen.

Tschechische Erbschaft – ausgewählte Regeln der gesetzlichen Erbschaft in der Tschechischen Republik

In Bezug auf die gesetzliche Erbschaft unterscheidet das tschechische Erbrecht mehrere allgemeine und eine Reihe besonderer Vorschriften. Von den allgemeinen Grundsätzen bezieht sich die wichtigste auf die sogenannte gesetzliche Erbfolge. Solange nur einer der Erben aus der vorherigen Gruppe am Leben ist, ist die Vererbung durch diejenigen, die den nachfolgenden Gruppen zugeordnet sind, ausgeschlossen. Der zweite wichtige allgemeine Grundsatz des tschechischen Erbrechts lautet, dass die Anteile der Erben derselben Gruppe von gesetzlichen Erben gleich sind. Die Sonderbestimmungen sehen diesbezüglich bestimmte Ausnahmen vor.
Beispiele für besondere gesetzliche Erbfolge in der Tschechischen Republik innerhalb der ersten Gruppe:

  1. Blieb der Erblasser in der gesetzlichen Gütergemeinschaft, teilt das Nachlassgericht zunächst das Gesamtgut auf, indem es dem überlebenden Ehegatten den ihm zustehenden Anteil (d. h. in der Regel die Hälfte des Gesamtguts) zuweist.
  2. Erhält eines der Kinder des Erblassers keinen gesetzlichen Anteil am Nachlass, so treten seine Kinder an dessen Stelle, die zu gleichen Teilen erben.
  3. Ist der Ehegatte des Erblassers noch nicht volljährig, wird der gesamte Nachlass zu gleichen Teilen von den Kindern oder deren Abkömmlingen erben.
  4. Hatte der Erblasser keine Kinder, aber einen Ehegatten, so geht der gesamte Nachlass des Erblassers nicht auf den Ehegatten über, sondern er erbt zu gleichen Teilen zusammen mit den Erben der anderen Gruppe.

Erbschaft im Ausland – Rückgang in der Tschechischen Republik

Von Jahr zu Jahr wird die Berufung zur Erbschaft aus dem Ausland immer häufiger, wenn es um Polen geht. Dies ist jedoch nicht verwunderlich, wenn man bedenkt, dass praktisch jeder von uns einen geliebten Menschen hat, der täglich in einem fremden Land lebt. Der Erhalt eines Nachlasses aus dem Ausland ist jedoch eine ziemlich große Herausforderung, denn neben der Notwendigkeit, sehr gute Kenntnisse des Erbrechts im Ausland oder der Amtssprache zu haben, gibt es immer noch Stress, und wie Sie wissen, ist er nicht der beste Berater. Aus diesen Gründen lohnt es sich, für den sicheren Erwerb eines Nachlasses aus dem Ausland zu sorgen, indem Sie Ihren Nachlassfall einem kompetenten Anwalt anvertrauen. Eine breite Palette von Dienstleistungen in diesem Bereich haben die Spezialisten von Advokat in Europa zu bieten.
Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen daher, sich mit dem Angebot unserer Anwaltskanzlei vertraut zu machen. Unsere Anwälte bieten Ihnen gerne die notwendige rechtliche Unterstützung beim Erwerb eines Nachlasses aus einem beliebigen Land der Welt. Wir sind uns sehr wohl darüber im Klaren, dass die Erbschaft im Ausland erheblich von der Erbschaft im Inland abweicht, was die Situation nur noch komplizierter macht. Die gute Nachricht ist jedoch, dass Sie mit all dem nicht allein gelassen werden müssen, da es Spezialisten gibt, die sich professionell mit solchen Angelegenheiten befassen. Der übergeordnete Wert, von dem wir uns bei der Lösung der uns anvertrauten Angelegenheiten leiten lassen, ist immer das Interesse des Kunden. Deshalb basiert unsere Zusammenarbeit auf einer komplexen Rechtsberatung, die an seine individuellen Bedürfnisse angepasst ist.

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