Gesetzliche Erbfolge in der Tschechischen Republik – Erbfolge in der Tschechischen Republik
Gesetzliche Erbfolge in der Tschechischen Republik – Erbfolge in der Tschechischen Republik
Deshalb haben wir im Rahmen des heutigen Artikels kurz das Wesen der gesetzlichen Erbschaft auf der Grundlage des tschechischen Erbrechts erläutert. Ähnlich wie bei der polnischen Erbschaft kann sich die gesetzliche Erbschaft in der Tschechischen Republik auf den gesamten Nachlass oder nur auf einen Teil des Nachlasses beziehen. Letzteres ist z. B. der Fall, wenn der Erblasser nicht alle ihm zur Verfügung stehenden Vermögenswerte in seinem Testament berücksichtigt hat.
Erbschaft Tschechien – wer erbt das Erbe in Tschechien kraft Gesetzes?
Um das Wesen der gesetzlichen Erbschaft in der Tschechischen Republik vollständiger darzustellen, muss man damit beginnen, dass der Nachlass in diesem Verfahren an die gesetzlich festgelegten Verwandten des Erblassers geht. Um sie zu bestimmen, verwenden die tschechischen Erbrechtsvorschriften die allgemeine Bezeichnung der gesetzlichen Erben, zu denen der Gesetzgeber in erster Linie die Familie des Erblassers gezählt hat. Wichtig ist, dass dieser Schwarm geschlossen ist. Nach dem tschechischen Erbrecht sind die gesetzlichen Erben des Erblassers:
- in der ersten Gruppe: Ehepartner und Kinder;
- in der zweiten Gruppe: der Ehegatte, die Eltern und Personen, die mindestens ein Jahr vor dem Tod des Erblassers einen gemeinsamen Haushalt geführt haben oder von ihm unterhaltsberechtigt waren;
- in der dritten Gruppe: Geschwister und Lebensgefährten;
- in der vierten Gruppe: Großeltern;
- in der fünften Gruppe: Urgroßväter;
- in der sechsten Gruppe: die Enkel von Geschwistern und die Kinder von Großeltern.
Interessanterweise geht der Nachlass in Ermangelung einer der oben genannten Personen in das Eigentum des Staates über, der dann wie der gesetzliche Erbe behandelt wird. Natürlich sind dies Ausnahmesituationen, die in der Praxis äußerst selten vorkommen.
Tschechische Erbschaft – ausgewählte Regeln der gesetzlichen Erbschaft in der Tschechischen Republik
Beispiele für besondere gesetzliche Erbfolge in der Tschechischen Republik innerhalb der ersten Gruppe:
- Blieb der Erblasser in der gesetzlichen Gütergemeinschaft, teilt das Nachlassgericht zunächst das Gesamtgut auf, indem es dem überlebenden Ehegatten den ihm zustehenden Anteil (d. h. in der Regel die Hälfte des Gesamtguts) zuweist.
- Erhält eines der Kinder des Erblassers keinen gesetzlichen Anteil am Nachlass, so treten seine Kinder an dessen Stelle, die zu gleichen Teilen erben.
- Ist der Ehegatte des Erblassers noch nicht volljährig, wird der gesamte Nachlass zu gleichen Teilen von den Kindern oder deren Abkömmlingen erben.
- Hatte der Erblasser keine Kinder, aber einen Ehegatten, so geht der gesamte Nachlass des Erblassers nicht auf den Ehegatten über, sondern er erbt zu gleichen Teilen zusammen mit den Erben der anderen Gruppe.
Erbschaft im Ausland – Rückgang in der Tschechischen Republik
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