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Erbschaftssverfahren in Armenien

Bartłomiej Tyndyk
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Erbschaftssverfahren in Armenien

Armenien ist ein kleines Land an der Grenze zwischen Europa und Asien, das für seine malerischen Landschaften und reiche Kultur bekannt ist. Interessanterweise lebt hier täglich eine kleine Gruppe von Polen. Unsere Landsleute wanderten zu verschiedenen Zeiten und aus verschiedenen Gründen in dieses Land aus. Heute wird Armenien jedoch meistens als ein ziemlich attraktives Urlaubsziel in Verbindung gebracht, das jedes Jahr von Ausländern aus verschiedenen Teilen der Welt besucht wird.
In Anbetracht der Tatsache, dass einige von uns immer noch ihre Familien und andere nahestehende Personen dort haben, haben wir beschlossen, in diesem Artikel ausgewählte Verfahrensaspekte im Zusammenhang mit der Annahme eines Nachlasses aus Armenien näher zu bringen. Da sich die Erbschaft im Ausland grundsätzlich von der Erbschaft in unserem Land unterscheidet, lohnt es sich schon zu Beginn, einer erfahrenen Anwaltskanzlei zu vertrauen, die sich auf das Erbrecht im Ausland spezialisiert hat und Ihnen beim erfolgreichen Erwerb eines Nachlasses aus dem Ausland hilft.

Erbschaft Armenien – Annahme der Erbschaft in Armenien

Die Annahme eines Nachlasses nach dem armenischen Erbrecht hat rückwirkende Wirkung, d. h. ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Nachlasses, was in der Regel der Todestag des Erblassers ist. Um eine Erbschaft zu erwerben, muss der Erbe diese zunächst annehmen. Wichtig ist, dass das armenische Erbrecht die Annahme eines Nachlasses unter der Bedingung oder unter der Bedingung, dass z. B. eine teilweise Annahme eines Nachlasses nicht möglich ist, nicht zulässt. Selbst wenn der Erbe erklärt, dass er nur einen Teil des Nachlasses annimmt, gilt diese Erklärung dennoch als Annahme des gesamten Nachlasses. Wird der Nachlass von mehreren Erben vererbt, bedeutet die Annahme des Nachlasses durch einen Erben nicht die Annahme des Nachlasses durch die anderen.
Dagegen wird die Nichtannahme eines Nachlasses durch einen Erben nach dem armenischen Erbrecht als Nichtannahme eines Nachlasses angesehen, sofern das armenische Zivilgesetzbuch nichts anderes bestimmt. Ein Beispiel hierfür ist der Fall, dass ein Erbe stirbt, ohne die entsprechende Erklärung abzugeben. In diesem Fall geht das Recht auf Annahme oder Ablehnung des Nachlasses auf seine Erben über. Der allgemeine Grundsatz des armenischen Erbrechts lautet jedoch, dass ein Erbe, der sich nicht für die Annahme eines Nachlasses entscheidet, alle Rechte daran verliert.

Erbschaft Armenien – Verfahren und Fristen für die Annahme der Erbschaft in Armenien

Nach dem armenischen Erbrecht erfolgt die Annahme der Erbschaft entweder durch einen Antrag des Erben auf Annahme der Erbschaft oder durch Ausstellung einer Bescheinigung des Erbrechts durch einen Notar, der für den Ort der Entstehung der Erbschaft zuständig ist. Es ist erwähnenswert, dass das Erbrecht in Armenien den Erben ausdrücklich erlaubt, die Erbschaft von einem Bevollmächtigten anzunehmen. In diesem Fall ist jedoch darauf hinzuweisen, dass der Bevollmächtigte berechtigt ist, diese Aktion auszuführen.
Die Frist für die Annahme eines Nachlasses nach armenischem Erbrecht beträgt in der Regel sechs Monate ab dem Tag der Eröffnung des Nachlasses. Ausnahmsweise ist es jedoch möglich, die Erbschaft auch nach Ablauf dieses Zeitraums zu übernehmen. Je nachdem, ob die anderen Miterben zustimmen, kann die Sache ohne Gerichtsverfahren entschieden werden. Im Streitfall entscheidet das Gericht, wobei es sich in erster Linie von Fairness leiten lässt.

Erbschaft Armenien – Erwerb einer Erbschaft aus Armenien

Der Erwerb eines Nachlasses in Armenien wird meist durch ein formalisiertes Verfahren begleitet. Dies erfordert Kenntnisse des armenischen Erbrechts und der armenischen Sprache, die für die Kommunikation mit den zuständigen Behörden erforderlich ist. Lassen Sie uns nicht täuschen, dass kaum ein Pole diese Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus ist die Vererbung meist mit natürlichem Stress und Trauer um einen geliebten Menschen verbunden. Extreme Emotionen sind jedoch nicht die besten Berater. Umso mehr lohnt es sich, sich nach einem bewährten Anwalt umzusehen, der seinem Mandanten die notwendige Unterstützung bietet. Umfassende Dienstleistungen in diesem Bereich bieten seit Jahren Spezialisten von Advokat in Europa.
Unsere Anwälte kümmern sich fast täglich um Auslandsnachlässe. Aus diesem Grund laden wir Sie herzlich ein, sich mit den Spezialisten von Rechtsanwalt in Europa in Verbindung zu setzen, wenn Sie aus Armenien oder einem anderen ausländischen Staat zur Erbschaft berufen werden. Zunächst bieten wir Ihnen eine völlig kostenlose, professionelle Rechtsberatung an, die Ihre eventuellen Zweifel zerstreut und Ihnen viele für Sie nützliche Informationen zum Erbrecht im Ausland ermöglicht. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.

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