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Erbschaft in Österreich

Bartłomiej Tyndyk
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Erbschaft in Österreich

Die Spende im Todesfall (mortis causa) ist in Polen zwar nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Über seine mögliche Zulässigkeit hat sich jedoch der Oberste Gerichtshof in einem der gefassten Beschlüsse geäußert, in dem er feststellte, dass es nach der derzeit geltenden Rechtslage möglich ist, sie unter bestimmten Voraussetzungen wirksam abzuschließen. In anderen Ländern der Welt sieht die Situation jedoch ganz anders aus. Als Beispiel kann hier Österreich dienen, wo das österreichische Erbrecht diese Institution im österreichischen Bürgerlichen Gesetzbuch, d. h. im österreichischen Erbrechtsgesetzbuch, umfassend normiert. ABGB.
Deshalb widmete sich unser heutiger Beitrag gerade der Problematik der Todesspenden im österreichischen Erbrecht. Diese Art der Erbschaft ist eine echte Alternative zu Testamenten, die im Gegensatz zu Schenkungen Beispiele für einseitige Willenserklärungen sind. Denn entgegen der landläufigen Meinung handelt es sich bei einer Schenkung um eine bilaterale Vereinbarung zwischen dem Spender und dem Schenkenden, in der sich der Schenkende verpflichtet, auf Kosten seines eigenen Vermögens dem Schenkenden zur Verfügung zu stellen.

Erbschaft in Österreich – Unterschied zwischen Lebens- und Todesspenden

Zunächst ist davon auszugehen, dass die Spende für den Todesfall eine besondere Form der gewöhnlichen Spende ist, also der Spende und des Schenkenden. Erstens sind die Parteien der Sterbegeldspende in Wirklichkeit der Erblasser und der Erbe. Eine normale Spende zwischen dem Schenkenden und dem Schenkenden wirkt somit bereits zu Lebzeiten beider Parteien (inter vivos), während die Spende im Todesfall erst nach dem Tod des Erblassers (mortis causa) erfolgt. Wie wir gleich sehen werden, sind dies nicht die einzigen grundlegenden Unterschiede.
In bestimmten Situationen berechtigt das Gesetz den Spender bzw. die Spenderpartei, den normalen Spendenvertrag zu widerrufen oder zu ändern. In ähnlicher Weise ermöglicht das österreichische Erbrecht den Erblassern in Bezug auf Testamente genau das Gleiche. Bei Spenden im Todesfall stellt sich die Rechtslage dagegen bereits anders dar. Das österreichische Erbrecht lässt nämlich keine spätere Aufhebung oder Änderung zu. Daher müssen Sie vor dem Abschluss eines solchen Abkommens sehr sorgfältig überlegen, ob dies auf jeden Fall eine gute Idee ist.

Erbschaft in Österreich – was ist also eine Sterbegeldspende?

Nach österreichischem Erbrecht ist eine Sterbegeschenkung eine bilaterale notariell beurkundete Vereinbarung zwischen dem Erblasser und dem Erben, durch die der Erblasser dem Erben einen bestimmten Vermögensgegenstand zum Zeitpunkt seines Todes überträgt. Einfach ausgedrückt, wenn der Erblasser stirbt, erwirbt der Erbe auf diese Weise das Eigentum an der Sache. Natürlich ist dies in der Praxis nicht immer so einfach. Wenn es sich beispielsweise um eine Immobilie handelt, muss der Erbe zunächst zusammen mit der Sterbeurkunde des Erblassers vor Gericht gehen und eine Änderung des Grundbucheintrags beantragen.
Obwohl die Leistung der Schenkung im Todesfall erst nach dem Tod des Erblassers erfolgt, ist zu beachten, dass das Schuldverhältnis zwischen den Parteien bereits zu Lebzeiten des Erblassers entsteht und andauert. Wenn der Erblasser beispielsweise beschließt, den Gegenstand zu verkaufen, hat der Erblasser einen Schadensersatzanspruch gegen ihn. Nach den österreichischen Erbrechtsbestimmungen sind nämlich beide Parteien eines Schenkungsvertrags verpflichtet, die darin enthaltenen Bestimmungen einzuhalten.

Haben Sie eine Erbschaft in Österreich erhalten – was kann ich tun?

Für Personen, die die Rechtsvorschriften des ausländischen Erbrechts und eine Fremdsprache nicht kennen, stellt die Berufung zur Erbschaft im Ausland zweifellos eine große Herausforderung dar. Den Erben scheint es meistens, dass sie mit allem fertig werden können, und wie sich später herausstellt, endet das Handeln auf eigene Faust mit einem Misserfolg. Aus diesem Grund ist es eine sichere Lösung, sich auf einen erfahrenen Anwalt zu verlassen, der Ihnen beim Erwerb eines Erbschaftes aus dem Ausland hilft. Umfassende Unterstützung in diesem Bereich bieten die Spezialisten von Rechtsanwalt in Europa. Das Angebot unserer Anwaltskanzlei richtet sich an alle unsere Landsleute, die eine Erbschaft aus dem Ausland erhalten haben.
Wenn Sie also nur einen Erbfall in Österreich erhalten haben und sich nicht um die Formalitäten im Zusammenhang mit der Erbschaft kümmern möchten, laden wir Sie herzlich ein, sich mit unserem Angebot vertraut zu machen. Die Rechtsanwälte von Advokat in Europa stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung und beraten Sie gerne weiter. Im Rahmen unserer Tätigkeit arbeiten wir mit lokalen Rechtsanwälten, die sich auf das österreichische Erbrecht spezialisiert haben, zusammen, um Ihnen die höchste Qualität der Rechtsberatung zu garantieren. Ihr Geschäft ist für uns das Wichtigste.

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