Für sehr viele Menschen ist ein Nachlass nur mit dem Erwerb bestimmter Eigentumsrechte verbunden, einschließlich des Eigentums an bestimmten Vermögensgegenständen. Dies ist jedoch nicht der richtige Ansatz, da die Erbschaft mit dem Eintritt des Erblassers in die Rechtsstellung des Erblassers und damit in seine Rechte und Pflichten verbunden ist. Letztere werden leider sehr oft vergessen, wobei es sich vor allem um Nachlassschulden handelt. Einfach ausgedrückt handelt es sich um ausstehende Verbindlichkeiten des Erblassers, die er zu Lebzeiten nicht begleichen konnte. Mit der Annahme des Nachlasses geht die Zahlungspflicht in der Regel auf die Erben über.
Da die Berufung auf Erbschaften aus dem Ausland unter den Polen immer häufiger vorkommt, gewinnt die Kenntnis der Fragen im Zusammenhang mit der Erbschaft im Ausland in der Praxis immer mehr an Bedeutung. Die Lösungen des Erbrechts im Ausland stimmen nämlich nicht immer mit denen des polnischen Rechts überein. Aus diesem Grund haben wir heute beschlossen, die Problematik der Haftung von Erben für Nachlassschulden im Hinblick auf das Erbrecht in der Slowakei zu diskutieren.
Erbrecht Slowakei – Art der Haftung für Nachlassschulden
Mit der Abgabe der Erbschaftserklärung in der Slowakei erwirbt der Erbe seinen Anteil am Nachlass und übernimmt damit bestimmte Rechte und Pflichten des Erblassers. Natürlich geht es darum, die Verantwortung für seine Schulden und die Bestattungskosten zu übernehmen. Nach dem slowakischen Erbrecht ist die Haftung des Erblassers auf den Wert der Erbschaft beschränkt. Gelegentlich entscheiden sich die Erben jedoch dafür, den guten Ruf des Erblassers zu wahren, unabhängig davon, ob sie dafür verantwortlich sind oder nicht, für alle Verbindlichkeiten des Erblassers zu zahlen.
Wenn der Nachlass von mindestens zwei Erben geerbt wird, haften diese nach dem slowakischen Erbrecht gesamtschuldnerisch. Dies hat zur Folge, dass die Gläubiger des Erblassers ihre Forderungen nach eigenem Ermessen von einem, mehreren oder allen Erben insgesamt geltend machen können. Zahlt einer der Erben die anderen, so erlischt die Verpflichtung, und der Erbe, der die Schulden beglichen hat, hat Regressansprüche gegenüber den anderen Miterben.
Erbrecht Slowakei – Vereinbarung über die Rückgabe des Nachlasses an die Gläubiger
Die Übernahme von Nachlassschulden in der Slowakei bedeutet nicht, dass sie nicht effektiv abgebaut werden können. Nach dem slowakischen Erbrecht können die Erben einen Vertrag mit den Gläubigern des Erblassers schließen, nach dem die Erben den Nachlass an die Gläubiger für die ausstehenden Schulden abtreten. Um wirksam zu sein, muss dieser Vertrag zunächst von einem Erbrechtsgericht genehmigt werden, das die Vereinbarkeit seiner Bestimmungen mit dem Gesetz und den guten Sitten prüft (das slowakische Äquivalent zu den Regeln des sozialen Zusammenlebens).
Wenn sich herausstellt, dass die Schulden den Wert des Nachlasses übersteigen und die Erben und Gläubiger sich nicht einigen können, ist das slowakische Erbrecht nach dem Erbrecht berechtigt, den Nachlass zu liquidieren. Sie besteht nämlich in der Verwertung des Nachlassvermögens. Der Erlös aus dem „Verkauf“ wird dann unter den Gläubigern aufgeteilt. Wichtig ist, dass die Forderungen von Gläubigern, die nicht wirksam befriedigt werden konnten, erlöschen, so dass keine Ansprüche gegenüber den Erben bestehen.
Erbschaft im Ausland – Sorgen Sie für den sicheren Erwerb eines Nachlasses aus dem Ausland
Da selbst ein geringfügiger Irrtum sehr kostspielig sein kann, müssen die Erben bei der Erbschaft im Ausland besondere Sorgfalt walten lassen. Leider ist dies jedoch nicht so einfach, denn viele Faktoren wirken sich nachteilig auf die Erben aus. Neben dem natürlichen Stress und anderen extremen Emotionen tritt vor allem eine Sprachbarriere auf. Darüber hinaus erfordert die Erbschaft im Ausland eine gründliche Kenntnis der Rechtsvorschriften des ausländischen Erbrechts, da diese, wie Sie wissen, nicht immer mit den polnischen Rechtsvorschriften übereinstimmen. Um das Risiko einer Erbschaft im Ausland zu vermeiden, ist es am sichersten, Ihren Fall einem erfahrenen Anwalt anzuvertrauen.
Die Spezialisten unserer Advokat in Europa befassen sich mit dem gesamten Spektrum der Erbrechtsfälle im Ausland. Daher können sie sich auf langjährige Erfahrung in diesem Bereich rühmen, was uns als Kanzlei von der Konkurrenz unterscheidet, die auf dem Markt tätig ist. Allen unseren Mandanten bieten wir eine komplexe juristische Betreuung von Auslandsnachlässen an. Wir sind uns sehr wohl bewusst, dass die Vererbung meist von einer Trauerphase um einen geliebten Menschen begleitet wird und rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Vererbung absolut zweitrangig sind. Wenn Sie Ihren Fall den Fachleuten von Rechtsanwalt in Europa anvertrauen, vergessen Sie alle Formalitäten, die mit dem Nachlass verbunden sind, und sparen so wertvolle Zeit, Geld und unnötige Nerven.