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Erbschaft in Belgien – Was ist eine Erburkunde und wie kann ich sie beantragen?

Bartłomiej Tyndyk
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Erbschaft in Belgien – Was ist eine Erburkunde und wie kann ich sie beantragen?

Die Gesetze, die in den meisten zivilisierten Ländern der Welt gelten, verpflichten Banken und andere Finanzinstitute, bei denen der Erblasser zu Lebzeiten Konten geführt hat, diese sofort zu sperren, sobald sie vom Tod des Erblassers erfahren. Hier geht es natürlich um Sicherheitserwägungen, einschließlich des Schutzes des Vermögens des Verstorbenen vor unbefugtem Zugriff. Um Zugang zu einem Bankkonto zu erhalten, muss eine Person, die zur Erbschaft berufen wird, zunächst ihre Legitimität nachweisen, d. h. den Status eines Erben (Nachlassverwalter) nachweisen.
Nach belgischem Erbrecht dienen dazu Bescheinigungen wie acte d’hérédité (Erbrechtsurkunde) und certificat d’hérédité (Erbrechtsnachweis). Als Teil des heutigen Artikels werden wir uns die ersten von ihnen ansehen. Tatsächlich handelt es sich um notarielle Urkunden, die für die Erledigung aller Formalitäten im Zusammenhang mit der Erbschaft in Belgien von grundlegender Bedeutung sind. Dies gilt insbesondere für den Umgang mit Banken und Versicherungen, die wahrscheinlich erst tätig werden, wenn ihnen eine Erburkunde oder ein anderes rechtlich gleichwertiges Dokument vorgelegt wird.

Erbrecht in Belgien – Was ist ein Erbrecht?

Das belgische Erbrecht ist eine notarielle Urkunde besonderer Art, die die Angaben des Erblassers und der von ihm bestellten Personen enthält. Um die Erbschaft zu erhalten, müssen Sie sich an den Notar Ihrer Wahl wenden und einen entsprechenden Antrag stellen, für den eine Gebühr in Höhe von 195 EUR erhoben wird, während, wenn der Nachlass eine Immobilie umfasst, dieser Betrag um weitere 125 EUR erhöht wird. Auf der Grundlage des geltenden belgischen Erbrechts sollte der Akt des Erbrechts insbesondere folgende Angaben enthalten:

  1. die Identität des Erblassers und sein ehelicher Güterstand;
  2. Ort und Datum des Todes des Erblassers;
  3. Angabe, ob die Erbschaft auf der Grundlage eines Testaments oder eines Gesetzes erfolgt;
  4. Angabe, ob der Erblasser und sein Ehegatte untereinander Schenkungen vorgenommen haben;
  5. Erklärungen über die Annahme der Erbschaft durch die Erben (Repositories).

Da die Nachlassurkunde die Form einer notariellen Urkunde hat, hat sie besondere Rechtskraft. Aus diesem Grund wird die Erstellung des Erbrechts durch ein formalisiertes Verfahren begleitet.

Erbrecht in Belgien – Welche Dokumente werden für die Ausstellung eines Erbrechts benötigt?

Um die Sicherheit und den Verkehr zu gewährleisten, muss der Notar, bevor er notarielle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erstellung einer Nachlassurkunde durchführt, zunächst sorgfältig prüfen, ob die Personen, die eine Nachlassurkunde beantragen, dazu rechtlich befugt sind. Zu diesem Zweck verlangt das belgische Erbrecht, dass die Antragsteller dem Notar die in gesonderten Rechtsvorschriften vorgesehenen Dokumente vorlegen, die ihren rechtlichen Status belegen.
So sind die Erben nach belgischem Erbrecht verpflichtet, dem Notar eine Abschrift der Sterbeurkunde, eine Abschrift der Heiratsurkunde und eines eventuellen Ehevertrags, eine Abschrift des Testaments (einer Schenkung zwischen den Ehegatten) vorzulegen oder den Notar anzugeben, der sich im Besitz dieser Urkunde befindet. Darüber hinaus müssen die Erben, wenn sie zum Notar gehen, auch gültige Ausweispapiere mit sich führen, da der Notar keinen Zweifel daran haben kann.

Fall in Belgien – Angebot von Advokat in Europa

Die Erbschaft in Belgien, wie auch die Erbschaft im Ausland im Allgemeinen, unterscheidet sich von der Erbschaft in unserem Land. Neben dem natürlichen Stress oder der Trauer um den Verstorbenen kommt noch eine Sprachbarriere hinzu, die für die meisten Menschen unüberwindbar ist. Dann ist es auch notwendig, sehr gute Kenntnisse des belgischen Erbrechts zu haben, da selbst ein kleiner Fehler sehr kostspielig sein kann. Die gute Nachricht ist jedoch, dass es einen Weg gibt, dieses Risiko zu vermeiden. Wenn Sie nämlich eine Erbschaft aus Belgien erhalten, sollten Sie sich entscheiden, Ihren Nachlassfall einem erfahrenen Anwalt anzuvertrauen.
Unsere Anwaltskanzlei Advokat in Europa bietet allen ihren Mandanten umfassende Unterstützung beim Erwerb von ausländischen Nachlässen. Aus diesem Grund unterstützen unsere Experten auch bei Erbschaftsangelegenheiten in Belgien. Wir können garantieren, dass wir uns um alle Formalitäten kümmern, die im Zusammenhang mit der uns anvertrauten Angelegenheit stehen, um Sie von jeglicher Bürokratie zu befreien. Wenn Sie also einen Nachlass aus dem Ausland erhalten haben, laden wir Sie herzlich zu Rechtsanwalt in Europa ein, wo unsere Spezialisten Ihnen volle Unterstützung bieten. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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