Es ist kein Geheimnis, dass das Erbrecht eines dieser Rechtsgebiete ist, mit denen praktisch jeder von uns früher oder später zu tun hat. Übrigens kommt manchmal sogar das Erbrecht im Ausland ins Spiel, und dann wird die Situation noch komplizierter. Wie Sie wissen, gehen die Polen immer häufiger und immer häufiger ins Ausland, hauptsächlich aus beruflichen Gründen, und gerade aus diesem Grund kann sich die Berufung zur Erbschaft im Ausland ergeben.
Aus diesem Grund werden wir uns im heutigen Artikel mit einer der Institutionen des Erbrechts im Ausland befassen, nämlich mit den Erbschaftsverträgen in Estland. Interessanterweise ist Estland fast siebenmal kleiner als Polen. Trotzdem ist es berühmt für seine charmanten Städte, ausgedehnten Wälder und regionale Küche, was viele Touristen anzieht.
Erbrecht Estland – Was sind Erbschaftsverträge?
Nach estnischem Erbrecht sind Erbverträge eine Art bilateraler Abkommen zwischen Erblassern und anderen Personen, in deren Rahmen Letztere die Erben oder Vermächtnisnehmer bestimmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die andere Partei des Erbvertrags der Zwangserben (d. h. der Nachlassberechtigte) ist, dieser nach estnischem Erbrecht auf seinen Anteil am Zwangsteil verzichtet.
Besondere Erwähnung verdient auch die Tatsache, dass das estnische Erbrecht dem Erbvertrag die Form einer notariellen Urkunde unter Androhung der Nichtigkeit vorbehält. Ein Vertrag in anderer Form (z. B. in schriftlicher Form) ist daher unwirksam und somit unverbindlich. Allein der Vorbehalt der Form der notariellen Urkunde hat natürlich auch andere Rechtsfolgen, insbesondere im Hinblick auf den Widerruf oder die Änderung eines solchen Vertrags, wie weiter unten ausgeführt wird.
Erbrecht Estland – Widerruf und Änderung des Erbvertrags
Der Erbvertrag kann zu Lebzeiten des Erblassers jederzeit widerrufen oder geändert werden. Auch hier ist nach estnischem Erbrecht die Form einer notariellen Urkunde erforderlich, die nichtig ist. Der Widerruf (Änderung) erfolgt entweder durch einen notariellen Vertrag oder durch Abschluss eines neuen Erbvertrags. Ganz anders sieht es dagegen aus, wenn der Erblasser bereits tot ist, einen solchen Vertrag zu widerrufen oder zu ändern. Der Vertrag kann dann nur aus den im Allgemeinen Teil des estnischen Bürgerlichen Gesetzbuches genannten Gründen gekündigt werden.
Dazu ist eine Klage beim Erbrechtsgericht erforderlich. Nach estnischem Erbrecht muss die Klage innerhalb eines Jahres nach Kenntnisnahme des Grundes für die Nichtigkeit des Vertrags, spätestens jedoch 30 Jahre nach Eintritt der Erbschaft erhoben werden. Es ist zu beachten, dass die Nichtigerklärung eines Erbvertrags nicht nur von der anderen Partei des Erbvertrags, sondern auch von einem Dritten gefordert werden kann, der Anspruch auf die Nachfolge des Erblassers hätte, wenn der Erbvertrag nichtig wäre.
Erbrecht Estland – Rücktritt vom Erbvertrag
Unter bestimmten Umständen kann der Erblasser vom Erbvertrag zurücktreten, indem er gegenüber der anderen Partei einseitige notarielle Willenserklärungen abgibt. Interessanterweise kann ein Erblasser, der nicht voll geschäftsfähig ist, vom Erbvertrag zurücktreten, ohne zuvor die Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter einzuholen. Nach dem estnischen Erbrecht ist der Rücktritt vom Erbvertrag in folgenden Fällen möglich:
- Die Parteien haben sich im Vertrag das Rücktrittsrecht vorbehalten (sog. vertragliches Rücktrittsrecht);
- der Berechtigte eine Straftat gegen den Erblasser oder dessen Angehörige begangen hat;
- der Anspruchsberechtigte verletzt seine gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser in grober Weise;
- Der Anspruchsberechtigte verletzt vorsätzlich und erheblich eine andere Verpflichtung gegenüber dem Erblasser, die darin besteht, zu Lebzeiten des Erblassers wiederkehrende Verpflichtungen zu erfüllen.
Erbschaft aus Estland – Anwalt für ausländische Nachlassangelegenheiten
Erbrechtssachen im Ausland unterscheiden sich aus offensichtlichen Gründen von Erbrechtssachen im Inland. Aus diesem Grund ist es eine sichere und bewährte Lösung, einen Nachlass aus Estland oder einem anderen ausländischen Staat zu erhalten, die Dienste einer renommierten Anwaltskanzlei in Anspruch zu nehmen, die sich auf diesen Bereich spezialisiert hat. Die Rechtsanwälte unserer Anwaltskanzlei Advokat in Europa befassen sich mit einem breiten Spektrum solcher Fälle, daher leisten sie bei Bedarf eine umfassende rechtliche Unterstützung in jeder Phase des Falles und erarbeiten darüber hinaus für ihren Mandanten die beste Lösung.
Der Rechtsanwalt in Europa unterscheidet sich von anderen auf dem Markt tätigen Kanzleien dadurch, dass er seine Mandanten vertritt und sie auch im Bereich des internationalen Rechts und der grenzüberschreitenden Verfahren berät. Wenn Sie in Estland zum Erbfall berufen wurden oder eine andere Form der Unterstützung in Bezug auf die Erbschaft in Estland benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Rechtsanwälte, die Ihnen eine kostenlose Rechtsberatung in Bezug auf Ihren Nachlass anbieten.