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Erbrecht in Kroatien – Wer ist der Testamentsvollstrecker?

Bartłomiej Tyndyk
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Erbrecht in Kroatien – Wer ist der Testamentsvollstrecker?

Die Bestellung eines Testamentsvollstreckers ist ein Recht und keine Pflicht des Erblassers. In vielen Fällen lohnt es sich, sich für die Ernennung eines Testaments zu entscheiden, da die Hauptaufgabe der Person, die diese verantwortungsvolle Funktion ausübt, vor allem darin besteht, die ordnungsgemäße Erfüllung der Bestimmungen des Testaments zu gewährleisten. Aus diesem Grund haben wir beschlossen, im Rahmen des heutigen Artikels die Rolle des Testamentsvollstreckers nach dem kroatischen Erbrecht zu diskutieren. Wie Sie wissen, gewinnen Fragen der Erbschaft im Ausland in der Praxis immer mehr an Bedeutung. Sicherlich haben viele von uns Angehörige, die sich für ein Leben in der Emigration entschieden haben.
Da das Erbrecht im Ausland nicht landesweit einheitlich ist, ist es üblich, dass sich fast jede Institution des Erbrechts aufgrund der in einem Land geltenden Rechtsvorschriften in mancher Hinsicht von ähnlichen Strukturen unterscheidet, die in anderen Ländern üblich sind. Angesichts der Zugehörigkeit Polens und Kroatiens zu den Strukturen der Europäischen Union scheint es, dass die diesbezüglichen Bestimmungen nicht sehr unterschiedlich sein werden, aber es gibt nichts Ungerechteres. Wenn Sie zur Erbschaft aus dem Ausland berufen sind, lohnt es sich nicht, auf eigene Faust zu handeln, sondern sich im Gegenteil dafür zu entscheiden, Ihren Fall einem Fachmann anzuvertrauen.

Erbschaft Kroatien – Einsetzung eines Testamentsvollstreckers

Nach dem kroatischen Erbrecht ist der Erblasser berechtigt, einen Testamentsvollstrecker zu bestellen. Angesichts der Bedeutung dieser Funktion ist es gut, dass der Testamentsvollstrecker die Person ist, die ein besonderes Vertrauensverhältnis mit dem Erblasser hat. Dies kann insbesondere ein Familienmitglied oder ein enger Freund sein. Das kroatische Erbrecht sieht diesbezüglich jedoch keine nennenswerten Einschränkungen vor. Nach den Bestimmungen kann Testamentsvollstrecker jede Person sein, die über die Befähigung zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit verfügt, sowie jede juristische Person. Interessanterweise steht nichts dem entgegen, dass einer der Erben der Testamentsvollstrecker ist.
Nach dem kroatischen Erbrecht kann der Erblasser einen oder mehrere Testamentsvollstrecker bestellen. Die Wahl in dieser Hinsicht liegt bei ihm. Am sichersten ist es jedoch, sich für mindestens zwei solcher Personen zu entscheiden, da die Person, der der Erblasser die Aufgabe des Testamentsvollstreckers übertragen hat, nicht verpflichtet ist, diese Aufgabe zu übernehmen. Wenn die Benannten sich bereit erklären, in dieser Eigenschaft zu handeln, sind sie durch gemeinsames Handeln in gewisser Weise verpflichtet, zusammenzuarbeiten, wodurch die Wahrscheinlichkeit, dass sie dem letzten Willen des Erblassers folgen, viel größer ist.

Erbschaft Kroatien – Aufgaben, Rechte und Pflichten des Testamentsvollstreckers

Es liegt auf der Hand, dass fast jede Funktion mit der Übernahme bestimmter Aufgaben und Pflichten sowie dem Erwerb bestimmter Rechte verbunden ist. Die Hauptaufgaben des Testamentsvollstreckers im Hinblick auf das kroatische Erbrecht sind: die Durchführung der notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung des Nachlasses, die Verwaltung des Nachlasses im Namen und zugunsten des Erblassers, die Begleichung eventueller Schulden und die Vollstreckung der Erbschaft sowie die Überwachung der ordnungsgemäßen Ausführung des letzten Willens des Erblassers. Damit der Testamentsvollstrecker alle diese Handlungen wirksam ausüben kann, sollte er beim Nachlassgericht eine besondere Bescheinigung über seine Befähigung und Befugnisse beantragen. Ein solches Dokument steht dem öffentlichen Glauben zu.
Das kroatische Erbrecht sieht außerdem vor, dass der Testamentsvollstrecker Anspruch auf Erstattung aller Kosten hat, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit entstanden sind, sowie auf eine angemessene Vergütung. Die Höhe des letzteren wird vom Nachlassgericht festgelegt. Wichtig ist, dass der Testamentsvollstrecker unmittelbar nach Beendigung seines Amtes verpflichtet ist, dem Nachlassgericht über die von ihm ergriffenen Maßnahmen Bericht zu erstatten. Dieser Bericht muss mit der gebotenen Sorgfalt erstellt werden, da er andernfalls Schadensersatz leisten müsste.

Erbschaft in Kroatien – Erbschaft in Kroatien

Zweifellos ist die Reisefreiheit in Europa die größte seit Jahren. Aus diesem Grund hat fast jeder von uns sicherlich eine Art Familie, die jeden Tag in einem fremden Land lebt. Vielleicht ist es gerade Kroatien, das für seine wunderschönen Landschaften und viele Touristenattraktionen bekannt ist. Dies kann dazu führen, dass Sie ein Erbe in Kroatien erhalten, und in diesem Fall wissen die ausländischen Erben in der Regel nicht, was zu tun ist. Dies ist jedoch nicht verwunderlich, wenn man bedenkt, dass kaum jemand das kroatische Erbrecht kennt oder die kroatische Sprache beherrscht. Glücklicherweise ist dies jedoch keine Sackgasse.
Und zwar im Falle einer Berufung zum Nachlass aus dem Ausland, laden wir Sie ein, sich mit den Rechtsanwälten von Advokat in Europa in Verbindung zu setzen. Im Rahmen ihrer Tätigkeit beschäftigen sich unsere Spezialisten vor allem mit Erbrechtssachen im Ausland, und da sie dies bereits seit vielen Jahren tun, verfügen sie über eine sehr große Erfahrung auf diesem Gebiet. Daher sind sie sehr gerne bereit, alle Fragen im Zusammenhang mit der Erbschaft im Ausland zu übernehmen. Wichtig ist, dass die von uns erbrachten Dienstleistungen einen umfassenden Charakter haben. Wir schätzen die Zeit unseres Mandanten, deshalb bieten wir ihm eine breite Palette von Dienstleistungen und eine hohe Qualität der Rechtsberatung an, die auf seine individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

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